Die Societät de Nocker ist eine Rechtsanwalts- und Notarkanzlei mit familiärer Tradition am Standort Essen. Anfang der 50er Jahre ließ sich der Kanzleigründer, Paul de Nocker, in Essen als Rechtsanwalt nieder. Später traten seine Söhne Jochen und Stefan in die Sozietät ein. Seit 2005 ist mit Christian de Nocker, dem Enkel des Kanzleigründers, schon die dritte Generation in der Kanzlei vertreten.
Rechtsanwalt und Notar Jochen de Nocker ist seit dem Rückzug des Kanzleigründers im Jahre 2006 der Senior-Partner der Kanzlei. Als Notar und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist er für die Referate Immobilienrecht (Mietrecht, WEG-Recht, Kaufvertragsrecht etc.) Erbrecht und Familienrecht zuständig.Außerdem bearbeitet er andere Mandate aus dem Strafrecht und OWI-Sachen sowie allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten (Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht usw.)
Rechtsanwalt Christian P. de Nocker, ist als Junior-Partner für die Referate Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht etc.) und Internetrecht (IT-Recht, Medienrecht, Verbraucherschutzrecht usw.) zuständig. Darüber hinaus kümmert auch er sich um sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten.
Im Sekretariat sorgen Frau Grillo und Frau Kehrle nicht nur für Ordnung, sondern auch für eine fröhliche Arbeitsatmosphäre. Frau Grillo ist als langjährige Mitarbeiterin vor allem für das Notariat zuständig. Frau Kehrle verstärkt seit November 2008 unser Team.
Neben den klassischen Tätigkeiten einer Notariats- und Allgemeinkanzlei bieten wir unseren Mandanten spezialisierte Rechtsberatungsleistungen in den Bereichen Mietrecht und WEG-Recht sowie in Fragen des gewerblichen Online-Handels und des Verbraucherschutzes.
Die zunehmende Verbreitung des Internets stellt Unternehmer wie Verbraucher vor neue (auch) rechtliche Herausforderungen. Für Unternehmer geht es dabei zumeist um die Geltendmachung oder die Abwehr von Unterlassungsansprüchen (Abmahnungen). Auf Verbraucherseite stellen sich häufig vertragsrechtliche Probleme (Fernabsatzrecht, Abo-Fallen, Gewinnspiele etc.). Aber auch im nichtgewerblichen Bereich geht es immer häufiger um Unterlassungsansprüche. Musikdownloads oder private Homepages sind zumeist der Grund für urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Verbrauchern. Umgekehrt können auch Verbraucher Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn sie in ihren absoluten Rechten bedroht werden. So können insbesondere unerwünschte Telefonwerbung (Cold-Calling), Spam-eMails oder Datenschutzverletzungen Anlass für eine Abmahnung sein.
Nach dem Motto "Vorsorgen ist besser als Nachsorgen" bemühen wir uns vor allem auch um eine präventive Beratung von Existenzgründern und Unternehmern. Wir Überprüfen Online-Angebotsseiten und AGB auf Abmahnrisiken oder erstellen abmahnsichere Verbraucherinformationen (Widerrufsbelehrung etc.) und Vertragstexte (Geschäftsbedingungen, Lizenzverträge).