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Notariat

Notare werden als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes bestellt. Ihre Tätigkeit umfasst die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 BNotO).  Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit sind die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. Dabei ist der Notar unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er nimmt also - anders als ein Rechtsanwalt - nicht die Interessen einer Partei wahr, sondern ist den beiderseitigen Interessen gleichermaßen verpflichtet.  Für gewisse Rechtsgeschäfte, wie z.B. Grundstückskaufverträge, ist gesetzlich die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Andere, wie z.B. Testamente, können notariell beurkundet werden. Häufig ist auch nur eine Beglaubigung, also die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, erforderlich.  Zu den Amtspflichten des Notars gehören auch die Aufklärung und die Belehrung der beteiligten Parteien. Der Notar muss ihnen die Bedeutung ihrer Erklärungen verdeutlichen und auf mögliche Risiken aufmerksam machen.   Ein weiterer Aufgabenbereich des Notariats ist die Bearbeitung von Registersachen. Hierzu gehören Anmeldungen zum Handelsregister und zum Vorsorgeregister, die neuerdings nur noch im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs erfolgen.   Für sämtliche notariellen Dienstleistungen stehen ihn unser Notar Jochen de Nocker und das Notariatsteam jederzeit gerne zur Verfügung.

 
Societät de Nocker GbR | Rechtsanwälte - Notar | Moritzstr. 54-56, 45131 Essen | Tel.: 0201 42711
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