Allgemeines und besonderes Zivilrecht
Wir beraten unsere Mandanten grundsätzlich in allen Bereichen des Zivilrechts. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf den Gebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes sowie des Erbrechts. Zu unseren Mandanten gehören vornehmlich Privatleute und kleinere bis mittlere Unternehmen. Die Beratung gewerblicher Mandanten umfasst auch die außergerichtliche Beratung in gesellschaftsrechtlichen Fragen und allgemeinen Vertragsangelegenheiten. Weitere häufig betroffene Rechtsgebiete sind das Verkehrsrecht, Kauf-, Werkvertrags- und Leasingrecht sowie Arbeitsrecht und Familienrecht.
Wettbewerbsrecht / Internetrecht
Mittlerweile ist auch die Beratung in allen Fragen des IT- und Medienrechts ein Schwerpunkt unseres Leistungsangebotes. Die außergerichtliche Beratung gewerblicher Anbieter auf dem Gebiet des E-Commerce steht dabei im Mittelpunkt. Aus diesem Grunde haben wir auch als besonderen Service für unsere Mandanten eine Informationsseite eingerichtet, auf der wir über aktuelle Rechtsfragen des Onlinehandels informieren und Hilfe zu häufig gestellten Fragen anbieten. Das Angebot ist unter der Domain www.informationspflichten.de abrufbar.
Auch unser Online-Beratungs-Angebot ist im wesentlichen auf den Bereich des Onlinehandels ausgerichtet. Zentrales Thema sind dabei die Anforderungen des Fernabsatzrechts aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Die Einhaltung verbraucherschutzrechtlicher Vorgaben ist häufig Gegenstand von Unterlassungsansprüchen, sogenannten Abmahnungen. Dabei spielen oft auch Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes eine Rolle, also Markenrecht und Urheberrecht. Auch das Domainrecht ist von Bedeutung.
Strafrecht, Ordnungswidrigkeiten / öffentliches Recht
Neben den zivilrechtlichen Fällen bearbeiten wir regelmäßig auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten und das Baurecht sind dabei die häufigsten Themen.
